BEFRISTETE ÜBERLASSUNG VON RäUMLICHKEITEN AN DRITTE


Wo im Pfarrverband zugelassen wird, Räumlichkeiten zu nutzen, muss dafür ein Antrag an die jeweilige Kirchenverwaltung gestellt werden.

Aus Haft- und Versicherungsgründen muss folgender Vertrag abgeschlossen werden.

Vertrag-Vordruck.doc
Pfarrheimrichtlinien